fragen zur Hebammenhilfe nach Fehlgeburt in München

Hier findest du Antworten auf häufige Fragen rund um unsere Hebammenbegleitung nach einer Fehlgeburt, einer stillen Geburt oder einem Schwangerschaftsabbruch. Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gern über das Kontaktformular bei uns oder vereinbare einen Termin bei dir zu Hause.

  • Ja. Nach einer Fehlgeburt oder einem Schwangerschaftsabbruch hast du Anspruch auf Hebammenhilfe im Wochenbett. Dieser Anspruch besteht unabhängig von der Schwangerschaftswoche und wird in der Regel von der Krankenkasse übernommen.

  • Du kannst dich jederzeit bei uns melden – auch direkt nach der Diagnose oder während eines Klinikaufenthalts. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme erleichtert die Planung deiner Betreuung.

  • Ja. Wir begleiten Frauen und Familien auch nach einer stillen Geburt und stehen dir in dieser Zeit unterstützend zur Seite.

  • Ja. Hebammen begleiten dich nach einer operativen, medikamentösen oder natürlichen Fehlgeburt.

  • Du kannst deinen Termin ganz einfach online über unsere Buchungsseite buchen. Bitte wähle den Termin entsprechend deiner Postleitzahl aus, damit du der richtigen Hebamme zugeordnet wirst.

  • Unsere Betreuung ist nach Postleitzahlen in München aufgeteilt. Die jeweilige Zuordnung findest du auf der Buchungsseite.

  • In vielen Fällen können wir kurzfristig Termine anbieten. Die Verfügbarkeit hängt von deiner Postleitzahl und unserer aktuellen Kapazität ab.

  • Wenn du unsicher bist, welche Begleitung für dich geeignet ist, kontaktiere uns gern vorab oder vereinbare einen Ersttermin.

  • Die Leistungen der Hebammenhilfe nach Fehlgeburt werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Bei privaten Versicherungen erfolgt die Abrechnung individuell.

  • In der Regel besteht Anspruch auf Hebammenhilfe bis zu zwölf Wochen nach der Fehlgeburt. In besonderen Fällen kann die Betreuung verlängert werden.

  • Beim ersten Hausbesuch nehmen wir uns Zeit für deine körperliche und seelische Situation. Wir besprechen deine Fragen, dein Befinden und deine individuelle Unterstützung.

  • Unsere Begleitung umfasst unter anderem:

    • Körperliche Heilung

    • Hormonumstellung

    • Wochenbett

    • Rückbildung

  • Nein. Du darfst dich jederzeit melden – auch wenn du unsicher bist oder nicht weißt, was du brauchst. Wir begleiten dich in deinem Tempo.

  • Ja. Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht und werden vertraulich behandelt.

  • Bei akuten Beschwerden wende dich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117 oder im Notfall an den Notruf 112.